Hausordnung Förderzentrum Schwarzenberg
Förderzentrum Schwarzenberg
SCHULE mit dem Förderschwerpunkt LERNEN
Sachsenfelder Str. 22
08340 Schwarzenberg
HAUSORDNUNG
- GRUNDSÄTZLICHES (Wegen der besseren Lesbarkeit wird die Mehrzahlform verwendet.)
Lernen gelingt in einer sicheren, angst - und gewaltfreien Atmosphäre. Deshalb ist ein gutes Schulklima wichtig. Grundlage dafür ist unsere Hausordnung. Sie gilt für Lehrer, Schüler, Eltern/Sorgeberechtigte, Mitarbeiter, Gäste und Besucher bzw. für alle am Schulleben Beteiligte auf dem Schulgelände/im Schulhaus/bei allen schulischen Veranstaltungen. (Rechtsgrundlagen: Sächsisches Schulgesetz, Schulordnung für Förderschulen, Schulbesuchsordnung, Datenschutzgrundverordnung/Urheberrecht – jeweils in der aktuellen Fassung) Die Schulleitung nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit beider übernimmt der Beratungslehrer/die Beratungslehrerin bzw. der Örtliche Personalrat. Alle Lehrer/Mitarbeiter/Betreuer sind Schülern im Rahmen der Fürsorge – und Aufsichtspflicht weisungsberechtigt. Zur Gefahrenabwehr sind sie dazu verpflichtet. Im Lebensraum Schule halten sich alle an verbindliche Regeln. Alle gehen tolerant, höflich und freundlich miteinander um, so dass sich jeder wohl und respektiert fühlen kann. Kein Schüler darf durch sein Auftreten und seine Äußerungen einen anderen Schüler beleidigen oder ängstigen. Bedrohung und Mobbing werden nicht geduldet. Alle verhalten sich rücksichtsvoll, ruhig und gefährden weder sich noch Andere. Die Großen geben auf die Kleinen Acht. Konflikte werden sachlich gelöst. Die Schule ist ein politisch und religiös neutraler Ort. Das Verbreiten entsprechender Medien ist untersagt. Das Tragen/Zeigen von antisemitischen, rassistischen, links/rechtsextremen, pornografischen, verfassungsfeindlichen und gewaltverherrlichenden Symbolen, Motiven und Marken ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Zum Zwecke des Kleidungswechsels können Schüler nach Hause geschickt bzw. vom Unterricht suspendiert werden. - Einlass
Die Schule ist (in der Regel) von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Einlass ist 7.30 Uhr am unteren Haupteingang. Es wird gegrüßt. Handys u.Ä. sind vor Betreten des Schulgebäudes auszuschalten. Im Schulhaus wird keine Kopfbedeckung getragen. Auf saubere und angemessene Kleidung ist zu achten. Wertgegenstände bleiben am besten zu Hause. (Kein Versicherungsschutz!) Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Messer, Feuerzeug, Zündhölzer, Waffen - auch Imitationen, Feuerwerkskörper, Chemikalien u.a., ist verboten. Das Mitführen von Glasflaschen sowie koffeinhaltiger Getränke (z.B. Cola, Red Bull…) ist untersagt. Die Einnahme und der Vertrieb von Suchtmitteln sowie das Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alkoholisierten Personen bzw. Personen, welche unter dem Verdacht des Drogenmissbrauches stehen, ist der Zutritt untersagt. Schulhaustüren sind geschlossen zu halten. Der Fahrstuhl darf nur von Erwachsenen bzw. mit Sondererlaubnis benutzt werden. Alle erscheinen pünktlich (frühestens 20 min, spätestens 10 min) vor dem Stundenklingeln. Nur Schüler, welche auf Taxi bzw. Busse angewiesen sind, werden gegebenenfalls eher eingelassen. Die Aufsichtspflicht beginnt erst dann. In Freistunden bzw. bei Wartezeit halten sich die Schüler in den zugewiesenen Bereichen auf. Je nach Möglichkeit erfolgt eine Betreuung. Mit dem Vorklingeln wird der Eingang geschlossen. Die Oberbekleidung wird in der Garderobe abgelegt. Es besteht Hausschuhpflicht für Schüler. Schüler bewahren die Hausschuhe im dafür vorgesehenen Hausschuhbeutel auf. Jeder ist für den Zustand der Räume und Einrichtungsgegenstände mitverantwortlich. Auf Ordnung und Sicherheit ist von allen zu achten. Schulsachen werden täglich nach Stundenplan mitgebracht bzw. wieder mitgenommen. Vollständigkeit und Unversehrtheit von persönlichem Eigentum nach regulärem Schulbetrieb kann nicht gewährleistet werden. Es besteht keine Verwahrpflicht der Schule. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Klassenleitung bzw. der Schulleitung. Kaugummis sind untersagt - Besucher
Besucher melden sich grundsätzlich im Sekretariat an. Dazu klingeln sie am oberen Haupteingang. Aktuelle Hinweise sind zu beachten (Aushänge, Homepage). Gesprächstermine mit Kollegen bzw. Mitarbeitern sind individuell zu vereinbaren; Termine mit der Schulleitung über das Sekretariat oder digital. Ohne Anmeldung ist der Aufenthalt im Schulgelände bzw. Schulgebäude nicht gestattet. - Unterricht
Mit dem Vorklingeln ist jeder an seinem Arbeitsplatz und bereitet sich vor. Der Ranzen gehört geschlossen an den Haken, mit den Gurten nach innen. Erscheint keine Lehrkraft zum Unterricht meldet sich ein Schüler im Sekretariat oder bei einer anderen Lehrkraft. Nach Beginn der ersten Unterrichtsstunde wird die Anwesenheit der Schüler am/im Sekretariat gemeldet. Während des Unterrichtes sind die Schüler diszipliniert, aufmerksam und arbeiten gut mit. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur auf Anweisung bzw. nach Absprache mit einer Lehrkraft verlassen werden. Es besteht ansonsten kein Versicherungsschutz. Der Schulgarten, der Sportplatz und besondere Räume werden nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht einer Lehrkraft/pädagogischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin betreten. Am Ende des Unterrichtes wird die Tafel sauber abgewischt und der Raum ordentlich verlassen. Die Räume wechseln wir am Stundenende. Für HW, AL/WE, PH/CH,INF sowie SPO gelten Sonderregelungen bzw. die Anweisungen des Fachlehrkräfte. Diese Räume sind geschlossen zu halten Die letzte Klasse stellt die Stühle hoch, wenn dies durch das Reinigungspersonal kenntlich gemacht wird. Das Licht wird gelöscht, die Fenster werden geschlossen (bis auf Sonderregelungen). Das Schulgelände wird nach Unterrichtsschluss umgehend verlassen (Ausnahme Warteschüler). Hausaufgaben gehören zu den Pflichten der Schüler. Versäumte HA werden zur folgenden Stunde bzw. nach Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft nachgereicht. Werden HA mehrfach nicht erledigt oder Arbeitsmittel wiederholt vergessen, folgen pädagogische Maßnahmen. Schüler, welche aus Krankheits – oder sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilgenommen haben, holen den versäumten Lernstoff zeitnah nach. Lernkontrollen werden nachgeschrieben. Bei nachhaltigen Unterrichtsstörungen bzw. groben Disziplinverstößen können Schüler des Klassenraumes verwiesen werden. Gewalt, egal in welcher Form, wird nicht toleriert. Die Sorgeberechtigten werden informiert und holen ihr Kind ab. Weitere Maßnahmen folgen. Ggf. werden Erziehungs – und Ordnungsmaßnahmen nach §39, sächsisches Schulgesetz, eingeleitet. Bei Vorkommnissen mit Personenschäden kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Für mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörung bzw. Verschmutzung tragen die Verursacher die Konsequenzen (Einzelfallentscheidung). Diese können für die Beseitigung herangezogen werden oder müssen finanziell für den Schaden aufkommen. Dies gilt auch für das Eigentum anderer. Schäden, Unfallgefahren, technische Defekte, Diebstahl … werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet. Als erzieherische Maßnahme kann Wiedergutmachung eingefordert werden. - Pausen
Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist nur zu deren Nutzung gestattet. 8.30 - 8.50 Uhr Frühstück 11.20 - 11.40 Uhr Hofpause, Mittagessen - Das Mittagessen wird nach Unterrichtsschluss eingenommen. Diese Pause ist vorrangig für Schüler zur Einnahme des Mittagessens gedacht, welche auf Taxi oder Schulbus angewiesen sind. Nach dem Essen begeben sich die Schüler zur Hofpause. Der Aufenthalt im Speisesaal dient nur der Essensaufnahme. Es wird auf eine angemessene Esskultur sowie auf Sicherheit und Ordnung geachtet. Auf dem Pausenhof verhalten sich alle diszipliniert und rücksichtsvoll. Unfälle bzw. Vorkommnisse werden der Aufsicht gemeldet und von dieser zeitnah geklärt. Anfallender Müll wird in den entsprechenden Behältern entsorgt. Je nach Jahreszeit ist das Werfen mit entsprechenden Dingen (z.B. Schneebällen) zu unterlassen. Ablauf und Zuständigkeit regelt ein Aufsichtsplan, welcher den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt bzw. stets angepasst wird. Nur Schüler mit Auftrag bzw. einem persönlichen Anliegen betreten nach dem Anklopfen das Sekretariat. Wer höflich ist, dem wird geholfen! - Digitale Medien
Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde werden Handys u.Ä. ausgeschaltet und abgegeben (ab Klasse 5). Am Ende des Unterrichtes erhalten die Schüler diese zurück. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und muss durch einen Sorgeberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen Kontakt zu den Sorgeberechtigten aufzunehmen. Die Nutzung digitaler Medien bedarf der Genehmigung/Aufsicht durch eine Lehrkraft bzw. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Im gesamten Schulgelände darf nur mit Genehmigung der Schulleitung fotografiert, gefilmt, aufgezeichnet werden. Gesonderte Regelungen gelten für den Unterricht. Wenn Aufzeichnungen durch Schüler für den Unterricht angefertigt werden, sind die Schüler entsprechend zu belehren. Das Urheberrecht geht automatisch an die Schule über. - Entschuldigungen/Freistellungen/Unentschuldigtes Fehlen
Eine mündliche Mitteilung zum Fernbleiben von der Schule hat spätestens am gleichen Tag unter Angabe des Grundes und der Dauer bis maximal 9.30 Uhr zu erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung ist bis zum 2. Fehltag der Schule zu übergeben. Spätestens bei Wiedererscheinen hat diese vorzuliegen. Ab dem 5. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Schulleitung kann in besonderen Fällen ein ärztliches Attest ab dem ersten Fehltag verlangen. Fehlen Schüler wiederholt unentschuldigt, erfolgt die Meldung an das zuständige Referat des Landratsamtes. Versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuarbeiten. Unerbrachte Leistungen werden mit Note 6 bewertet. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Klassenleiter bis zu 3 Tagen einen Schüler vom Unterricht freistellen. Darüber hinaus bedarf dies der Genehmigung durch die Schulleitung. Alle Anträge müssen mindestens 8 Tage im Voraus eingereicht werden. Genaueres regelt eine schulinterne Vereinbarung. - Weitere Regelungen:
- Fachraumordnungen
- Umgang mit Gewalt
- Handreichung Fehltage
- Erlass Schulsport
- Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten
Belehrungen werden regelmäßig durchgeführt und im Klassenbuch aktenkundig vermerkt. Es wird auf das Schulprogramm verwiesen.
Beschluss der Schulkonferenz am 04.10.21 Die Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.
gez. Barnitzke - Schulleiterin
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